Rechtsprechung
StGH Hessen, 12.01.2005 - P.St. 1927 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 103 Abs 1 GG
Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - kein Verstoß gegen rechtliches Gehör und Willkürverbot durch zivilgerichtliche Versagung von Mieterhöhung und Nutzungsentschädigung - Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2005 - P.St. 1927
Ist einfachgesetzlich die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung vorgesehen, so fordert die gehörsrechtliche Berücksichtigungspflicht verfassungsrechtlich nur, dass sich das Gericht mit dem wesentlichen Vorbringen einer Partei in den Entscheidungsgründen auseinandersetzt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, …Ein Verstoß gegen das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret eine Verletzung der genannten Verpflichtung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.O.).
In dem Sonderfall, dass der Rechtsstandspunkt des Fachgerichts, auf Grund dessen das Vorbringen einer Partei unerheblich ist, vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und der eindeutige Wortlaut oder die höchstrichterliche Auslegung gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellt oder ihm zugrunde liegt, verletzt das Gericht das Gehörsrecht, wenn es sich in den Entscheidungsgründen überhaupt nicht mit der so aufgeworfenen Rechtsfrage auseinandersetzt (StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.O.; Urteil vom 15.01.2003 - P.St. 1598 -, …
- StGH Hessen, 15.01.2003 - P.St. 1598
Begründete Grundrechtsklage - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen …
Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2005 - P.St. 1927
In dem Sonderfall, dass der Rechtsstandspunkt des Fachgerichts, auf Grund dessen das Vorbringen einer Partei unerheblich ist, vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und der eindeutige Wortlaut oder die höchstrichterliche Auslegung gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellt oder ihm zugrunde liegt, verletzt das Gericht das Gehörsrecht, wenn es sich in den Entscheidungsgründen überhaupt nicht mit der so aufgeworfenen Rechtsfrage auseinandersetzt (StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.O.; Urteil vom 15.01.2003 - P.St. 1598 -, … - StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619
Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - keine Verletzung des …
Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2005 - P.St. 1927
Das durch Art. 3 der Verfassung des Landes Hessen - kurz: Hessische Verfassung (HV) - in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Prozessstoff in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, und die erfolgten Äußerungen bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, StAnz. 2002, S. 3735). - StGH Hessen, 08.11.2000 - P.St. 1329
Grundrechtsklagefrist; Gesetzlicher Richter; Grundrechtsklage; Nachschieben von …
Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2005 - P.St. 1927
Dazu gehört auch, dass der Grundrechtskläger deutlich macht, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (StGH, Beschluss vom 08.11.2000 - P.St. 1329 -, StAnz. 2000, S. 3986), d.h. welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts welche Grundrechtsverletzung aus seiner Sicht bewirkt hat. - BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Berufungsverwerfung ohne …
Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2005 - P.St. 1927
Auf die Frage, ob - wie von der Antragstellerin unter Hinweis auf die Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2004 (- 1 BvR 496/00 -, NJW 2004, S. 3551) behauptet - jede offenkundig unrichtige Rechtsanwendung stets einen Verstoß gegen das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt, kommt es nicht an.
- StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
1. Die Aufzählung der Antragsberechtigten vor dem Staatsgerichtshof in Art. 131 …
Das Rechtsstaatsprinzip mit den daraus folgenden Grenzen der Rückwirkung von Gesetzen ist nicht allein durch das Grundgesetz, sondern auch durch die Hessische Verfassung gewährleistet (Ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. StGH, Urteil vom 05.03.1954 - P.St. 156 - , S. 10 f. des Urteilsumdrucks; Urteil vom 07.04.1976 - P.St. 798 - , ESVGH 26, 22 [32 f.]; Beschluss vom 23.05.1979 - P.St. 862 - , S. 19 des Entscheidungsumdrucks; StGH, Beschluss vom 12.01.2005 - P.St. 1927 - , S. 8 des Entscheidungsumdrucks). - StGH Hessen, 11.12.2006 - P.St. 2069
1. Die Antragsberechtigung "jeder Person" (Art. 131 Abs. 3 HV, § 19 Abs. 2 Nr. 9 …
1999, S. 3410 [3413], und Beschluss vom 12.01.2005 - P.St. 1927 -, … - StGH Hessen, 18.04.2012 - P.St. 2336
Verletzung rechtlichen Gehörs
1999, 3410 [3413]; Beschluss vom 12.01.2005 - P.St. 1927 -, StAnz.